AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

JobVers GmbH (Stand: Januar 2019)

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Versicherungsgesellschaften, -vertriebe und -vermittler sowie weitere Unternehmen (im Folgenden: Auftraggeber), die Leistungen der JobVers GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Detlev Engelke, Stettiner Str. 1, 25551 Hohenlockstedt (im Folgenden: JobVers) zur Suche und Auswahl von Personal in Anspruch nehmen.

1.2 Für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen von JobVers gelten ausschließlich diese AGB. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn JobVers ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und JobVers, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedürfte.

§2 Vertragsgegenstand

2.1 JobVers erbringt Leistungen zur Kontaktaufnahme von Berufseinsteigern, selbständigen Versicherungsvermittlern, Spezialisten sowie Fach- und Führungskräften (im Folgenden: Kandidaten), um diese einem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zuzuführen, z.B. einem Arbeitsverhältnis in Festanstellung, auf Zeit, in Teilzeit, als Freelancer oder Berater sowie als selbständiger Versicherungsvermittler für den Versicherungsaußendienst. Gegenstand des Vertrages sind Prüfung einer grundsätzlichen Gesprächs- und Wechselbereitschaft der Kandidaten, Prüfung der Erfüllung des Anforderungsprofils und Übermittlung eines Profils mit den entsprechenden Informationen an den Auftraggeber (im Folgenden: Profil). Mit Übermittlung des Profils an den Auftraggeber ist die Leistung von JobVers erbracht. Ein (Vermittlungs-) Erfolg, also eine Personalbeschaffung, ist nicht geschuldet.

2.2 Zur Verfolgung des Zieles gemäß Ziffer 2.1 kann JobVers nach pflichtgemäßem Ermessen alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, soweit diese nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber ausgeschlossen wurden. Hierzu gehören insbesondere telefonische Direktansprachen von Kandidaten an deren Arbeitsplatz. JobVers wird die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbringen.

2.3 JobVers kann die Leistungen auch erbringen durch Mitarbeiter, Vertreter, Untervertreter und Erfüllungsgehilfen (im Folgenden: Gehilfen). JobVers sowie ihre Gehilfen telefonieren stets im Namen und im Auftrag des Auftraggebers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird JobVers in jedem Stadium der Leistungserbringung auch ohne besondere Aufforderung alle erforderlichen Informationen und Unterlagen übermitteln, wie z.B. Anforderungsprofile der Kandidaten, Stellenbeschreibungen sowie Zielfirmenlisten, und über alle Umstände in Kenntnis setzen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen von Bedeutung sein könnten.

3.2 Der Auftraggeber wird zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter benennen, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen des Auftraggebers abzugeben.

3.4 Der Auftraggeber wird JobVers unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen, wenn ein persönliches Gespräch zwischen einem Mitarbeiter und einem Kandidaten stattgefunden hat sowie wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat, spätestens bei einem Vertragsschluss mit dem Kandidaten. Auf Anforderung ist JobVers eine Kopie des geschlossenen Vertrages zu übermitteln.

3.5 Der Auftraggeber wird JobVers unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen, wenn ein Kandidat ein persönliches Gespräch, aus welchem Grund auch immer, ablehnt. Teilt der Auftraggeber JobVers die Ablehnung des Kandidaten und den von ihm angegebenen Grund nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Profils (Ziffer 2.1) mit, gilt die Leistung von JobVers als erbracht.

3.6 Kommt der Auftraggeber der in Ziffern 3.1 bis 3.5 oder einer anderen ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach oder kommt er mit der Annahme der von JobVers angebotenen Leistungen in Verzug, so hat JobVers Anspruch auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schäden. JobVers ist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Kündigungsandrohung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

§4 Vergütung, Aufrechnung

4.1 Die Vergütung von JobVers versteht sich stets als Nettovergütung in Euro, sie ist also ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.

4.2 Der Vergütungsanspruch entsteht auch, wenn der Kandidat ein Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 2.1 mit einem in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehenden Tochter-, Partner- oder Mutterunternehmen zustande gekommen ist. Unerheblich ist auch, ob der Kandidat entsprechend des Anforderungsprofils, also für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird. Maßgeblich ist allein, dass das Vertragsverhältnis durch die Vermittlungsbemühungen von JobVers zustande gekommen ist.

4.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§5 Geheimhaltungspflichten

5.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihr im Verlauf der Zusammenarbeit anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, -vorgänge und sonstigen Angelegenheiten (z. B. Verkaufszahlen) geheim zu halten. Sie stehen dafür ein, dass die Geheimhaltungspflicht auch von Gehilfen gemäß Ziffer 2.3 und ggf. weiteren Dritten beachtet wird.

5.2 Die von JobVers überlassenen Ergebnisse und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ergebnisse und Informationen über die Kandidaten an Dritte weiterzugeben.

5.3 Die Geheimhaltungspflichten gemäß Ziffern 5.1.und 5.2 bestehen über die Dauer des Vertrages hinaus.

§6 Haftung, Garantien

6.1 JobVers haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz begründen.

6.2 Sofern JobVers auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.

6.3 Sofern die Haftung von JobVers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern und Gehilfen gemäß Ziffer 2.3.

6.4 JobVers übernimmt keinerlei Haftung im Hinblick auf das durch zwischen Auftraggeber und Kandidat angebahnte oder entstandene Rechtsverhältnis. JobVers steht nicht dafür ein, dass der Kandidat Terminzusagen einhält, z.B. Besuchs- oder Vorstellungstermine beim Auftraggeber.

§7 Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt deutsches Recht.

7.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Itzehoe.